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VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 6-IV-96 |
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- BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67
Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 6-IV-96
Es kann deshalb dahinstehen, ob im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof die im Gesetz über den Sächsischen Verfassungsgerichtshof nicht geregelte Gewährung von Prozeßkostenhilfe, etwa analog den §§ 114 ff. ZPO und entsprechend der Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 27, 57), überhaupt in Betracht kommt. - VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 16-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 6-IV-96
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, selbst längere Schriftstücke darauf hin durchzusehen, ob in ihnen Anhaltspunkte für Grundrechtsverletzungen enthalten oder erwähnt sind (SächsVerfGH, Beschl. v. 17.2.1994, Vf. 16-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 28-IV-98 Es ist nicht Sache des Verfassungsgerichtshofs, Beiakten auf mögliche Verfassungsverstöße hin durchzusehen (SächsVerfGH, Beschluß vom 17. April 1997, Vf. 6-IV-96).